BAULEITUNGS-CHECKLISTE ROHBAU KG - Mauer, Betonarbeiten, Kellerabdichtung, Ringdrainage  
lfd. Nr. Vorgeschriebene Materialien, Maße, Toleranzen, Ausführungsarten gemäß LV, DIN, oder Anweisung  

Anweisung an:
Datum
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Abnahme
Datum
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Bemerkungen
1   Ist das vorgeschriebene Mauerwerkmaterial (Steinroh-dichte und -druckfestigkeit) angeliefert ?      
2   Entsprechen die anderen Materialien dem LV bzw. den Planangaben ?      
3   Sofern die Teile des Objektes mit Rezeptmauerwerk aus-geführt werden, muß das ausführende Unternehmen kon-trollieren (anhand von Beipackzetteln beiden Bausteinlie-ferungen) ob die Mauersteine den Anfoderungen für Re-zeptmauerwerk genügen und ob die Angaben auf dem Lieferschein und dem Beipackzettel mit den bautech-nischen Unterlagen übereinstimmen      
4   Stimmen die geplanten Raummaße ? Beim Anlegen von Wänden bereits überprüfen.      
5   Sind die Wände rechtwinklig angelegt ? Diagonalprobe.      
6   Sind alle WS und WD richtig angelegt ? Auch im Außenmauerwerk?      
7   Sind die Wandstärken richtig?      
8   Sind alle tragenden Wände, auch 11,5er und 17,5er, raumhoch gemauert?      
9   Sind alle nichttragenden Wände in der verzahnung ange-legt bzw. bis auf vorletzte Steinschicht hochgemauert?      
10   Vor dem Betonieren der KG-Decke muß die Bewehrung von der öffentlichen Bauaufsicht oder dem Statiker abge-nommen worden sein      
11   Sind die ausgeschriebenen Materialien verwendet worden      
12   Stehen die Wände, Türlaibungen, Ecken, Pfeilervorlagen und Schornsteine senkrecht ?      
13   Stimmen Wandlängen, Wandvorlagen, Türanschläge?      
14   Vor dem Betonieren (ggf. vor oder während des Einscha-lens) sind vom bauleitenden Architekten die lichten Raumhöhen (verspringt die Kellerdecke?), DD und Deckenaussparungen und Trennstreifen um Kaminzüge zu überprüfen.      
15   Sind die Tür- und Fenstergrößen richtig angelegt?
Sitzen die Kellerfenster an der richtigen Stelle?
Stimmen Sturz- und Brüstungshöhen?
     
16   Bie Frost (kälter als -3 Grad C) darf nicht gemauert wer-den. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist durch Abdecken vor Frost zu schützen. Durch Frost beschädigtes Mauerwerk ist abzu-reißen.      
17   Die Abdichtungsmaßnahmen der Kelleraußenwände sind eingehend zu erörtetern und vor Verlegung der Ringdrai-nage oder Verfüllung des Arbeitsraumes vom bauleiten-den Architekten abnehmen zu lassen.
Sofern die Abdichtungsmaßnahmen ganz oder teilweise vom Dachdecker oder einer Spezialfirma ausgeführt werden, darf mit den Drainage- oder Verfüllarbeiten eben-falls erst nach Genehmigung durch den bauleitenden Architekten begonnen werden.
     
18   Fundamente im Arbeitsbereich für die Hauseingangs-treppen und später zu errichtenden Bauten (auch Nach-barbauten) ohne Unterkellerung sind nach der Abdich-tungsmaßnahme der Kelleraußenwände mit Fuge zu diesen hochzuführen.
Zum gewachsenen Boden sind Abtreppungen von 30 Grad im Fundament vorzunehmen.
     
19   Die Ausführung der Ringdrainage ist genau zu erörtern und vor Verfüllung der Kiespackung vom bauleitenden Architekten abzunehmen      
20   Die Anbringung der Kellerlichtschächte ist in der Höhe vorgegeben: OK = Gelände, UK = 15 cm unter Fenster-bank. Falls Rohranschluß an Drainage vorgesehen ist, muß das Drainrohr im Lichtschacht 10 cm über UK Licht-schacht stehen, damit Laub nicht in die Drainage gelangt. Verwendet werden muß für des senkrechte Rohr ein Drai-nagerohr. Anschlüsse müssen vor Arbeitsraumverfüllung der Bauleitung zur Überprüfung nachgewiesen werden. Das Drainagerohr oberseitig mit Deckel schließen und vom Boden des Schachtes bis zur Drainage im KG Rohr führen.      
21   Haben die Kellerlichtschächte die ausschreibungsge-mäße Einbruchssicherung?      
22   Sofern keine Abdichtung der Kellersohle ganzflächig er-folgt, sind in den Außen- und Innenwänden Isolierpappen gegen aufsteigende Feuchtigkeit einzulegen.      
23   Vor Verfüllung des Arbeitsraumes ist der Arbeitsraum auf Sauberkeit und richtige Packlage der Drainage sowie Einbringung weiterer Materialien, z.B. Filtervlies, vom bauleitenden Architekten abnehmen zu lassen.      
24   Sind Rohrdurchführungen in den Außenwänden durch den Rohbauunternehmer auszuführen? Sind sie richtig eingebaut?      
25   Für Sichtbetonwände und -decken ist nur einwandfreie Schalung zu verwenden.      
26   Ist die Dicke der Kellerdecke gemäß Statik erreicht ?      
27   Stimmt die Höhe der Rohdecke?      
28   Die Haustrennwände müssen auch im KG sauber durch eine Fuge getrennt sein. Auf das fugenlose Einstellen der Schalldämmmatten ist zu achten.      
29   Bei aneinandergebauten Gebäuden ist besondere Auf-merksamkeit bei Kellerabdichtung erforderlich. Mit Fach-bauleiter erörtern ( ggf. auch mit Dachdecker, evtl. auch mit Statiker) und Ausführung abnehmen.      
30   Bei Mauerarbeiten in praller Sonne und Hitze sind die Steine vorzunässen und die frischen Wände feucht zu halten.      
31   Nachbehandlung von betonierten Bauteiel erläutern:
Feuchthalten bei Hitze und Soneneinstrahlung, Wärme-dämmen bei Kälte usw.
     
32   Sind alle Stahl- und Stahlbetonstützen, Stahlbetonrähme angelegt?      
33   Mauerwerkspolster mit Steinen und Mörtel höherer Druck-festigkeit durchsprechen und Materialien vor Einbau über-prüfen. Abnahme des bauleitenden Architekten erforderlich.      
34  

Die richtige Anlage von Schornsteinen ist zu beprechen und zu überprüfen:
a) Der richtige Querschnitt von Rauchzügen und Lüftern ist gemäß Zeichnung bzw. den Angaben des Fachinge-nieurs muß eingebaut werden.
b) Bei gemauerten Schornsteinen ist Mörtelgruppe I oder II vorgeschrieben.
c) Wangen und Zungen müssen bei gemauerten Schorn-steinen mindestens 11,5 cm dick sein, bei freiliegenden Wangen in Außenwänden mindestens 24 cm.
d) Das Mauerwerk ist im fachgerechten Verband vollfugig und rauchdicht herzustellen.
e) Bei Verwendung von Formstücken sind die Fugen nicht dicker als 7 mm herzustellen.
f) Schornsteinmauerwerk darf nicht geschwächt oder un-zulässig beansprucht werden. Keine Schlitze, Dübel, Mauerhaken, Bandeisen oder desgleichen.
g) Bei gezogenen Schornsteinen ist die Kniekante durch einen mindestens 12 mm dicken Rundstahl gegen Ab-schleifen zu sichern.
h) Schornsteinmauerwerk ist innen bündig zu mauern
i) Bei Durchführungen durch Betondecken muß zwischen Schornstein und Decke vor dem Betonieren ein Trenn-streifen aus Styropor oder sonstigem Material eingelegt werden
j) Außenflächen von Schornsteinen müssen von Kon-struktionshölzern, Balken usw. mindestens 5 cm entfernt bleiben, bei dünnwandigen Abgasschornsteinen 10 cm.
k) Einbau und Höhe der Rauchrohranschlüsse sind vor Aufmauern des Schornsteins mit anzuweisen
l) Reinigungstürchen müssen so hoch eingebaut werden, daß ein Eimer darunterpaßt.

     
35   Sind die Heizraumvorschriften berücksichtigt?
Sind die Zuluft- und Abluftöffnungen richtig dimensioniert und an richtiger Stelle angelegt?
     
36   Sind die Gerätefundamente richtig (schwimmend) angelegt ?      
37   Sofern Einbauleuchten in der Betondecke des Kellerge-schosses vorgesehen sind, sind diese örtlich anzuweisen und in der Ausführung genau durchzusprechen.      
38   Wandmaterial und Wandoberfläche sowie Sichtmauer-werk, Fugenglattstrich usw. sind vor Beginn der Arbeiten anhand der Pläne mit dem Bauleiter durchzusprechen.      
39   Bei Sichtmauerwerk oder Fugenglattstrich ist vor dem Betonieren durch geeignete Schutzmaßnahmen zu ge-währleisten, daß die Betonschlämpe nicht am Mauerwerk hinunterlaufen kann.      
40   Vor Abdichtungsmaßnahmen von Kellerbetonwänden sind Rödeldrahtenden und Betonnester zu entfernen.      
41   Wieße Wannen im Detail besprechen hinsichtlich Anord-nung von Dehnungsfugen, Fugenbändern, Betonierab-schnitten, ausschließlich Verwendung von glatter Schalung, Betongütenachweis etc.