Staatliche Hilfen als
 Eigenheimzulage (bis 31.12.2002)
Staatliche Hilfen
     Die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz
     kann Jahre lang in Anspruch genommen werden
     und setzt sich aus der Eigenheimzulage, der
     der Kinderzulage und der sogenannten Ökozulage
     für bestimmte Energiesparmaßnahmen zusammen.

Förderungsvoraussetzungen
Neubau, Ausbau und Erwerb eines Hauses / einer Wohnung.

Eigenheimzulage für:

Neubauten und Erwerb von neueren Objekten:
5 %, maximal 2.556 € jährlich

Ältere Objekte und Ausbauten:
2,5 %, maximal 1.278 € jährlich
Kinderzulage
767 € jährlich je Kind

Ökozulage für:

Solarstrom / Wärmepumpen
2 %, maximal 256 € jährlich

Niedrigenergiehäuser
pauschal 205 € jährlich

Dauer der Förderung, Auszahlung

erste Auszahlung auf Antrag nach Bezug des Objektes im Jahr der Fertigstellung, sieben weitere Zahlungen automatisch zum 15. März jeden Jahres.

Die Einkommensgrenze liegt bei 81.807 € Einkünfte für ledige und für verheiratete bei 163.614 € innerhalb der letzten beiden Jahre.
Für Familien erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb dieser zwei Jahre um 30.687 € pro Kind
Mittel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
    (KfW)

Es gibt eine Reihe von KfW-Programmen zur Wohnungsbauförderung.
Besonders interessant ist das KfW-Programm zur Förderung von Wohneigentum für junge Ehepaare, junge Familien oder junge Alleinstehende mit Kindern zu zinsgünstigen Konditionen, mit 1-5 tilgungsfreien Jahren.

Voraussetzung: Keine.

Jede Privatperson, die Wohneigentum erwirbt, kann von der KfW-Wohnungsbauförderung profitieren.
Finanzierungsanteil: 30% der angemessenen Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 Euro.
Die Konditionen werden erst bei Zusage durch die KfW festgesetzt.
Tilgung: Vierteljährlich. Vorzeitige Tilgung ist ausgeschlossen, außer nach Absprache gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Weitere Informationen und Programme finden Sie auch den Seiten der KfW www.kfw.de

Öffentliche Gelder
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat den Erwerb von Wohnungseigentum. Diese Förderung erhalten Personen, die bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Besonders hohe Förderung erhalten kinderreiche Familien (ab drei Kindern), Schwerbehinderte oder Personen, bei denen ein besonders starker Wohnungsnotstand vorliegt. Der Staat gewährt dann:
  Öffentliches Baudarlehen
  Familienzusatzdarlehen
  Aufwendungszuschuß

Ein möglicher Anspruch muss in jedem Fall individuell geprüft werden, da diese Hilfen regional sehr unterschiedlich sind und noch weitere Voraussetzungen zur Erlangung vorliegen können.