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Kinderzulage
767 € jährlich je Kind
Ökozulage für:
Solarstrom / Wärmepumpen
2 %, maximal 256 € jährlich
Niedrigenergiehäuser pauschal 205 € jährlich
Dauer der Förderung, Auszahlung
erste Auszahlung auf Antrag nach Bezug des Objektes im Jahr der Fertigstellung, sieben weitere Zahlungen automatisch zum 15. März jeden Jahres.
Die Einkommensgrenze liegt bei 81.807 € Einkünfte für ledige und für verheiratete bei 163.614 € innerhalb der letzten beiden Jahre. Für Familien erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb dieser zwei Jahre um 30.687 € pro Kind
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Mittel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Es gibt eine Reihe von KfW-Programmen zur Wohnungsbauförderung.
Besonders interessant ist das KfW-Programm zur Förderung von Wohneigentum für junge Ehepaare,
junge Familien oder junge Alleinstehende mit Kindern zu zinsgünstigen Konditionen, mit 1-5 tilgungsfreien Jahren. |
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Voraussetzung: Keine.
Jede Privatperson, die Wohneigentum erwirbt, kann von der KfW-Wohnungsbauförderung profitieren.
Finanzierungsanteil: 30% der angemessenen Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 Euro.
Die Konditionen werden erst bei Zusage durch die KfW festgesetzt.
Tilgung: Vierteljährlich. Vorzeitige Tilgung ist ausgeschlossen, außer nach Absprache gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Weitere Informationen und Programme finden Sie auch den Seiten der KfW www.kfw.de
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Öffentliche Gelder
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Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat den Erwerb von Wohnungseigentum. Diese Förderung erhalten Personen, die bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Besonders hohe Förderung erhalten kinderreiche Familien (ab drei Kindern), Schwerbehinderte oder Personen, bei denen ein besonders starker Wohnungsnotstand vorliegt.
Der Staat gewährt dann:
Öffentliches Baudarlehen
Familienzusatzdarlehen
Aufwendungszuschuß
Ein möglicher Anspruch muss in jedem Fall individuell geprüft werden, da diese Hilfen regional sehr unterschiedlich sind und noch weitere Voraussetzungen zur Erlangung vorliegen können.
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